Bauamt Lohmen
Bauamt Lohmen
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen
Allgemeine Bauverwaltung
03501 / 5810 – 37
Hochbau
03501 / 5810 – 45
Tiefbau
03501 / 5810 – 38
Gewässer/Hochwasserschutz/Bauhof
03501 / 5810 – 59
Öffnungszeiten des Bauamtes
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Allgemeine Bauverwaltung
Zu den Aufgaben der Allgemeinen Bauverwaltung zählen:
- Bauplanungsrechtliche Fragen (B-Pläne, Einvernehmen und Zustimmung der Gemeinde bei Bauanträgen)
- Widmungsangelegenheiten der Ortsstraßen
- Sicherstellung Betrieb öffentliche Beleuchtung
- Trassengenehmigungen nach TKG
Hochbau
Zu den Aufgaben des Hochbaus zählen:
- Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden (Verwaltung, Kitas, Schule, etc.)
- Sicherstellung des Betriebs des kommunalen Wasserkraftwerks
Tiefbau
Zu den Aufgaben des Tiefbaus zählen:
- Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen im kommunalen Tiefbaubereich (Straßen, Wege und Plätze)
- Breitbandausbau
- Aufgrabungsgenehmigungen
- Genehmigungen zur Herstellung und Veränderung von Grundstückszufahrten
Gewässer / Hochwasserschutz / Bauhof
Zu den Aufgaben des Gewässers / Hochwasserschutzes / Bauhofes zählen:
- Administrative Steuerung des kommunalen Bauhofs
- Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung
- Sicherstellung des Betriebs von kommunalen Spielplätzen
- Betrieb des kommunalen Bauhofes
Aufgrabung
Jede Aufgrabung in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Geh- und Radwegen bedarf ebenfalls der Zustimmung der Gemeinde Lohmen als Träger der Straßenbaulast gemäß § 44 Abs. 1 und 2 SächsStrG. Weitere Informationen dazu enthält das dem Antrag beigefügte Merkblatt.









