Bauamt Lohmen

Bauamt Lohmen
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen

Allgemeine Bauverwaltung
03501 / 5810 – 37

Hochbau
03501 / 5810 – 45

Tiefbau
03501 / 5810 – 38

Gewässer/Hochwasserschutz/Bauhof
03501 / 5810 – 59

Öffnungszeiten des Bauamtes

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Allgemeine Bauverwaltung

Zu den Aufgaben der Allgemeinen Bauverwaltung zählen:

  • Bauplanungsrechtliche Fragen (B-Pläne, Einvernehmen und Zustimmung der Gemeinde bei Bauanträgen) 
  • Widmungsangelegenheiten der Ortsstraßen 
  • Sicherstellung Betrieb öffentliche Beleuchtung 
  • Trassengenehmigungen nach TKG 
Hochbau

Zu den Aufgaben des Hochbaus zählen:

  • Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden (Verwaltung, Kitas, Schule, etc.) 
  • Sicherstellung des Betriebs des kommunalen Wasserkraftwerks 
Tiefbau

Zu den Aufgaben des Tiefbaus zählen:

  • Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen im kommunalen Tiefbaubereich (Straßen, Wege und Plätze) 
  • Breitbandausbau 
  • Aufgrabungsgenehmigungen 
  • Genehmigungen zur Herstellung und Veränderung von Grundstückszufahrten
Gewässer / Hochwasserschutz / Bauhof

Zu den Aufgaben des Gewässers / Hochwasserschutzes / Bauhofes zählen:

  • Administrative Steuerung des kommunalen Bauhofs 
  • Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung 
  • Sicherstellung des Betriebs von kommunalen Spielplätzen
  • Betrieb des kommunalen Bauhofes

Aufgrabung

Jede Aufgrabung in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Geh- und Radwegen bedarf ebenfalls der Zustimmung der Gemeinde Lohmen als Träger der Straßenbaulast gemäß § 44 Abs. 1 und 2 SächsStrG. Weitere Informationen dazu enthält das dem Antrag beigefügte Merkblatt.