Standesamt Lohmen

Das Standesamt Lohmen befindet sich im Gemeindeamt Lohmen, dem historischen Gemäuer des 2001 restaurierten Schlosses. Zum Standesamtsbezirk Lohmen gehören die Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen Daube, Doberzeit, Mühlsdorf und Uttewalde sowie die Stadt Wehlen mit den Ortsteilen Dorf Wehlen, Pötzscha und Zeichen.

Standesamt Lohmen

Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen

Öffnungszeiten des Standesamtes:

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen vorab einen Termin – telefonisch oder per E-Mail.

Dienstleistungen
des Standesamtes:
  • Eheschließungen
  • Ausstellung von Urkunden und Erteilung von Auskünften aus den Personenstandsregistern
  • Kirchenaustrittserklärungen
  • Beurkundung und Entgegennahme von Erklärungen zur Namensführung
  • Geburts- und Sterbefallbeurkundungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
  • Jegliche Folgebeurkundungen in Bezug auf einen
    Personenstandseintrag in unserer Zuständigkeit
  • Allgemeine Beratungen in Bezug auf die Rechtsbereiche des Personenstands- und Namensrechts

„Die Liebe hält die Zeit an
und lässt die Ewigkeit beginnen.“

Chuck Spezzano

Heiraten
in Lohmen

Lohmen ist ein beliebter und sehr reizvoller Hochzeitsort. Die einmalige landschaftliche Kulisse der Sächsischen Schweiz und die Baulichkeiten im historischen Ortskern bieten vielfältige Motive für eine bleibende Erinnerung an diesen besonderen Tag.

Das Standesamt Lohmen bietet an ausgewählten Terminen Eheschließungen im Rittersaal des Schloß Lohmen und in der Basteiklause des Berghotel Bastei an.

Heiraten im Rittersaal
Schloß Lohmen

Der Trauraum im rustikalen Rittersaal des Schloß Lohmen bietet Platz für bis zu 70 Gäste und ist barrierefrei erreichbar. Das Schloss Lohmen, 2001 restauriert, verleiht jeder Trauung ein historisches und festliches Ambiente.

Heiraten in der Basteiklause
im Berghotel „Bastei“

Der Trauraum in der Basteiklause im Berghotel Bastei bietet eine atemberaubende Aussicht in die Felsenwelt der Sächsischen Schweiz. Er ist für ca. 35 Gäste ausgelegt. Der Trauraum Basteiklause ist nicht barrierefrei. Nach der Eheschließung können in den Räumlichkeiten auch Feierlichkeiten stattfinden.

Für Eheschließungen im Berghotel Bastei ist zusätzlich zur Reservierung beim Standesamt eine Buchung direkt beim Hotel erforderlich. Hierfür entstehen weitere Kosten. Bitte wenden Sie sich nach Ihrer Rücksprache mit dem Standesamt zur Bestätigung Ihres Termins zeitnah an das Berghotel Bastei.

Am Berghotel Bastei können insgesamt acht Parkplätze für Ihre Gäste über unser Ordnungsamt reserviert werden. Pro Auto fällt eine Gebühr von 12,00 Euro und eine einmalige Verwaltungsgebühr von 11,00 Euro an. Natürlich stehen Ihnen und Ihren Gästen alternativ dazu die freien (ebenfalls kostenpflichtigen) Parkplätze an der Bastei zur Verfügung. Sollten Sie eine Reservierung der Parkplätze wünschen, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular spätestens 14 Tage vor der Trauung an ordnungsamt@lohmen-sachsen.de (zu den Formularen).

Berghotel Bastei GmbH
Telefon: 035024 7790
Telefax: 035024 779481
E-Mail: bankett@berghotel-bastei.de

Eheschließungstermine

Verfügbare Eheschließungstermine finden Sie in der folgenden Übersicht. Sie können diese direkt online reservieren. Eheschließungstermine innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes können nach telefonischer Absprache auch kurzfristig ermöglicht werden.

Zugehörige Dokumente unter „Ortsrecht & Formulare“

Nähere Informationen
zu Ihrer Eheschließung

Anmeldung Ihrer Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung muss immer beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt. Dieses berät Sie zu den benötigten Unterlagen und erteilt Ihnen einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung. Sobald die Unterlagen von der Anmeldung der Eheschließung in unserem Standesamt eingehen, setzen wir uns mit Ihnen zu den weiteren Absprachen in Verbindung.

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Lohmen oder Stadt Wehlen, ist das Standesamt Lohmen für die Anmeldung zuständig. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin, den Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren können.

  • gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (eine einfache Geburtsurkunde ist nicht ausreichend) –Alternativ können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihre Geburtsurkunde zukommen lassen. Ihre Daten werden dann digital beim zuständigen Standesamt abgefragt.
  • Nachweise zur Vorehe – Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder inkl. Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
  • Nachweise über abgegebene Namenserklärungen (falls vorhanden)
Bei Auslandsbeteiligung in Staatsangehörigkeit oder Personenstandsfall wenden Sie sich bitte vorab an das Standesamt Lohmen, damit wir Sie individuell zu den benötigten Unterlagen beraten können.

Ihre Trauung in Lohmen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Trauung durch das Standesamt Lohmen. Jedes Paar erhält einen persönlichen oder telefonischen Termin für die Absprache rund um die Trauung. Beide Trauräume bieten die Möglichkeit, dass die Braut/ein Partner getrennt zur Trauung erscheint und ein individueller Einzug in den Trauraum realisiert werden kann.

Die Trauung kann musikalisch begleitet werden. Sie können bis zu zwei Trauzeugen je Brautpaar ernennen, welche die Niederschrift der Eheschließung mit Ihnen unterzeichnen.

Zugehörige Dokumente unter „Ortsrecht & Formulare“

Wir sind bestrebt, die jeweilige Traurede mit persönlichen Akzenten jedes Brautpaares zu verfeinern. Hierzu bekommen Sie vorab zum Absprachetermin einen Fragebogen von uns zugesandt.

Der Ablauf der Trauung stellt sich wie folgt dar:

  • Einzug in den Trauraum (gemeinsam oder getrennt)
  • Traurede der Standesbeamtin
  • Ja-Wort
  • Ringwechsel
  • Verlesen der Niederschrift
  • Unterschrift auf der Niederschrift
  • Übergabe des Stammbuches und Gratulation

Der zeitliche Umfang der Trauung umfasst 20 bis 30 Minuten.

Auf dem Hof des Schloß Lohmen kann das Ehepaar im Anschluss an die Trauung gern mit Blütenblättern empfangen werden (nur im Außenbereich erlaubt).
Auf der Bastei sind weder Blütenblätter, noch anderes Streugut (Reis, Konfetti) erlaubt.

Ihre sonstigen Anliegen
im Standesamt

Anbei finden Sie die Übersicht der Stammbücher, welche Sie im Standesamt Lohmen für die Überreichung und Aufbewahrung Ihrer Urkunden erwerben können. Stammbücher im A4-Format kosten 40,00 € und Stammbücher im A5-Format kosten 35,00 €. (Übersicht Stammbücher)
Ein deutscher Staatsangehöriger benötigt für die Eheschließung im Ausland oftmals ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Standesamt Lohmen ist für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Personen zuständig, die aktuell Ihren Wohnsitz oder ihren letzten Wohnsitz in Deutschland in Lohmen oder Stadt Wehlen haben bzw. hatten. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses hat das zuständige Standesamt zu prüfen, dass zwischen den Verlobten kein Ehehindernis nach dem deutschen Recht besteht. Für diese Prüfung ist die Vorlage von Originaldokumenten von beiden Partnern notwendig. Das Ehefähigkeitszeugnis hat den Zweck, dem eheschließenden Staat zu bescheinigen, dass der Eheschließung der beiden Verlobten auch aus deutscher Sicht keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Hierzu sind aktuelle Nachweise zur Identität, zur Geburt, zum Familienstand und zum Wohnsitz beider Verlobten vorzulegen. Ausländische Unterlagen müssen zwingend mit der entsprechenden Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) und einer deutschen Übersetzung, angefertigt durch einen beeidigten Übersetzer, vorgelegt werden. Gern beraten wir Sie zu den benötigten Unterlagen.

Sollten Sie für Ihre Eheschließung im Ausland lediglich einen Nachweis über Ihren aktuellen Familienstand benötigen (umgangssprachlich „Ledigkeitsbescheinigung“ genannt), können Sie sich beim Bürgeramt eine Erweiterte Meldebescheinigung ausstellen lassen.

Das Standesamt Lohmen beherbergt die Geburtenbücher, Sterbebücher und Ehe- und Familienbücher von Personenstandsfällen, welche sich in Lohmen, Stadt Wehlen oder Dorf Wehlen ereignet haben. Aus den genannten Büchern können wir Ihnen Urkunden, Registerauszüge und Auskünfte erteilen. Gern können Sie das beigefügte Formular ausfüllen und unter dem Nachweis Ihrer Identität und ggf. verwandtschaftlichen Beziehungen (Kopie vom Ausweisdokument und ggf. entsprechenden Kopien der Urkunden) eine Urkunde per E-Mail beantragen. Sollten Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, dem die beantragte Urkunde oder Auskunft erteilt werden darf (§ 62 PStG), senden wir Ihnen die Urkunde samt Gebührenbescheid per Einschreiben an Ihre Wohnadresse zu. (Anforderung Urkunde Eheregister, Anforderung Urkunde Geburtenregister, Urkunde Sterberegister)

Das Standesamt Lohmen verfügt weiterhin über archivierte Personenstandsbücher. Hier können wir Ihnen unter archivrechtlicher Behandlung ebenfalls Auskünfte, z.B. zur Ahnenforschung, erteilen.

Das Standesamt ist für die Beurkundung der Erklärung zum Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft zuständig. Das Standesamt Lohmen ist berechtigt, die Kirchenaustrittserklärung von Einwohnern der Gemeinden Lohmen und Stadt Wehlen zu beurkunden. Das persönliche Vorsprechen im Standesamt ist zwingend vorausgesetzt. Personen im Alter ab 14 Jahren dürfen die Kirchenaustrittserklärung eigenständig vornehmen. Für die Kirchenaustrittserklärung benötigen Sie Ihr aktuell gültiges Ausweisdokument und ggf. Ihre Taufbescheinigung. Wir bitten auch hier um eine vorherige Terminabsprache.

Im Standesamt Lohmen können Erklärungen zur Namensführung abgegeben werden. Folgende Namenserklärungen sind u.A. möglich:

  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung)
  • Nachträgliche Bestimmung der Namensführung von Ehegatten
  • Änderung des Familiennamens von Kindern
  • Erklärungen zum Familiennamen von Erwachsenen
  • Vornamenänderung im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz
  • Namenserklärung nach Einbürgerung oder für Ausländer mit Wohnsitz in Dresden (Angleichungserklärung)

Erklärungen zur Namensführung und die entsprechende Zuständigkeit des Standesamtes sind sehr einzelfallbezogen, daher bitten wir auch hier zwingend um eine vorhergehende Kontaktaufnahme zu unserem Standesamt. So können wir Sie zu den benötigten Unterlagen, dem Ablauf und den Gebühren informieren und den persönlichen Termin bereits vorbereiten.

Sollte eine Person im Gemeindegebiet der Gemeinden Lohmen oder Stadt Wehlen geboren oder gestorben sein, ist das Standesamt Lohmen für die entsprechende Beurkundung zuständig. Die Geburt oder der Sterbefall muss dem Standesamt unverzüglich schriftlich oder mündlich angezeigt werden. Für die Beurkundung benötigen wir entsprechende Unterlagen in Form von Urkunden und anderen Nachweisen. Bitte setzen Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen eine individuelle Auskunft erteilen können und die Beurkundung bereits vorbereiten können.
Personenstandsfälle (Geburt-, Sterbefall und Eheschließung), welche im Ausland begründet wurden, können auf Antrag in einem kostenpflichtigen Verfahren unter Vorlage gewisser rechtlicher Voraussetzungen in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet werden. Zuständig ist hierfür das Standesamt des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland. Auch hier handelt es sich um Einzelfälle, welche einer individuellen Beratung und Vorbereitung bedürfen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zunächst telefonisch oder per E-Mail an uns.
Auszug aus den Standesamtliche Gebühren:

60,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung

8,00 Euro
jeweils für die Einsicht in ein anderes Register (Melderegister, o.ä.)

20,00 Euro
Durchführung der Eheschließung im Standesamt am Wohnsitz (innerhalb der Öffnungszeiten am Amtssitz)

30,00 Euro
Durchführung der Eheschließung durch ein anderes Standesamt

80,00 Euro
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten am Amtsitz

100,00 Euro
Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten im Außenobjekt

120,00 Euro
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten im Außenobjekt

10,00 Euro
Ausgestaltung des Trauraums

35,00 – 40,00 Euro
Stammbuch

35,00 Euro
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung

25,00 Euro
Beurkundung einer Erklärung zum Kirchenaustritt (Einsichtnahmen in andere Register notwendig)

10,00 Euro
Bescheinigung über den Kirchenaustritt

15,00 Euro
Ausstellung einer Personenstandsurkunde/ eines Registerauszuges

7,00 Euro
für jede weitere Personenstandsurkunde aus demselben Registereintrag im gleichen Bestellvorgang