Aktualisiert: Bastei geöffnet – Betretungsverbot für Waldgebiet im Nationalpark Sächsische Schweiz
Update 14.08.2026:
Am 14.08.2026 erfolgte die Wiedereröffnung der Wanderwege Schwedenlöcher und Amselgrund in Richtung Rathewalde. Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst. Alle Informationen zu den gesperrten sowie bereits freigegebenen Flächen finden Sie nachfolgend.
Rund um die Bastei wurden zwei Alternativwanderungen ausgewiesen. Eine Karte dazu können Sie hier einsehen: Karte Alternativwanderungen
Vielen herzlichen Dank an den Umweltminister Herrn von Breitenbuch für die beherzten Entscheidungen zum umfangreichen Freischneiden und der Entnahme der geschädigten Bäume sowie dem Landrat Herrn Geisler und der Nationalpark- und Forstverwaltung für die zügige Umsetzung. Es ist ein wirklich gutes Miteinander aller Beteiligten, einschließlich der drei betroffenen Kommunen Kurort Rathen, Stadt Hohnstein und Gemeinde Lohmen. Wir freuen uns, dass die Einwohner und Gäste sehr zeitnah wieder viele Wanderwege nutzen können.
Die geänderte Allgemeinverfügung vom 14.08.2026 finden Sie hier: Allgemeinverfügung
Eine Übersichtskarte des von der Sperrung betroffenen Gebietes finden Sie hier: Karte
Die letzte Pressemitteilung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie hier: Pressemitteilung
Nähere Informationen zur Allgemeinverfügung finden Sie hier: Forst – Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Update 10.08.2026:
Am 07.08.2026 konnten die ersten Bereiche der Vorderen Sächsischen Schweiz wieder freigegeben werden, u. a. der gesamte Basteiweg zwischen Lohmen und Rathen. Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst. Alle Informationen zu den gesperrten sowie bereits freigegebenen Flächen finden Sie nachfolgend.
Stand 04.08.2026:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Sehr geehrte Touristinnen und Touristen,
das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, infolge des Sturmereignisses vom 31.07.2026, eine Allgemeinverfügung zur Sperrung von Waldflächen in der Vorderen Sächsischen Schweiz erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst für den gesamten Monat August.
Wir appellieren eindringlich an Sie, das betroffene Gebiet zu meiden und sich keinen Gefahren auszusetzen.
Nichtsdestotrotz möchten wir darauf hinweisen, dass die Zufahrt zum Basteigebiet aus Richtung Lohmen, die Basteibrücke und die Basteiaussicht sowie das Berghotel Bastei weiterhin erreichbar sind. Die Verbindungswege vom Basteigebiet in Richtung Rathen sind aktuell leider noch nicht zugänglich.
Das Landratsamt wird die Allgemeinverfügung laufend anpassen, sobald Teilgebiete wieder erreichbar sind.
Silke Großmann
Bürgermeisterin









