Einschränkung des Waldbetretungsrechts

Pressemitteilung Nr. 138 des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26.06.2026

Einschränkung des Waldbetretungsrechts

Anhaltende Trockenheit und heiße Temperaturen bestimmen die aktuelle Wetterlage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dadurch besteht in der Region eine extrem hohe Waldbrandgefahr, da eine schnelle Entzündung der bodennahen Vegetation begünstigt wird.

Das Landratsamt als untere Forstbehörde verfügt deshalb bis auf Widerruf folgende Maßgaben zur Betretung der Wälder für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Das Verlassen der Waldwege ist ab sofort in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr untersagt. Die Nutzung von Biwakplätzen, Zeltplätzen, Lagerplätzen, Forststeig- und Trekkinghütten, das Lagern insbesondere mit mitgebrachten Sitz- oder Liegegelegenheiten sowie das Übernachten sind nicht erlaubt.

Das Mitführen von feuergefährlichen Gegenständen und Geräten sowie feuergefährlichen Stoffen ist untersagt.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden. Überdies können die Forstschutzbeauftragten und die Vollzugspolizeibediensteten Platzverweise aussprechen.

Wegen der trockenen Witterung bei zugleich hohen Temperaturen besteht aktuell im Gebiet des Landkreises eine hohe Waldbrandgefahr, was vor allem im Zusammenhang mit den naturräumlichen Gegebenheiten steht. Parallel dazu wird derzeit ein hohes Besucheraufkommen festgestellt. Da die Mehrzahl aller Waldbrände von Waldbesuchern ausgehen, ergibt sich daraus ein besonders hohes Waldbrandrisiko. Waldbrände sind mit besonderen Gefahren für Leib und Leben von Personen verbunden. Die Bekämpfung von Waldbränden gestaltet sich aufgrund regionaler topografischer Besonderheiten und besonders zur Nachtzeit oft schwierig.

Die Gebote und Verbote gelten solange, bis sich die Wetterlage umstellt, die Waldbrandgefahr sich verringert und die Sperrung seitens des Landratsamtes offiziell widerrufen wird.

Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.